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Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung: Ihr Nachweis für das Einwohnermeldeamt
 

Mit dem Umzug in Ihr neues Zuhause bei Silberwiesen beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Damit auch rechtlich alles seine Richtigkeit hat, ist nach dem Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG) bei jedem Einzug eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Einen Vordruck zum ausfüllen, finden Sie ganz unten auf der Seite im Download Bereich.
 

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
 

Früher reichte oft der Mietvertrag für die Anmeldung beim Amt aus. Heute sind Vermieter (Wohnungsgeber) gesetzlich verpflichtet, den Einzug ihrer Mieter schriftlich zu bestätigen. Dieses Dokument benötigen Sie zwingend für Ihre Ummeldung beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt).
 

Unser Service für Sie: Automatisch & Zeitnah
 

Bei Silberwiesen legen wir Wert auf einen reibungslosen Ablauf. Sie müssen diesem Dokument nicht hinterherlaufen:
 

  • Erhalt: Wir händigen Ihnen die Bestätigung direkt bei der Schlüsselübergabe oder auf Wunsch auch früher aus.

  • Vollständigkeit: Das Dokument enthält alle vom Amt geforderten Angaben (Name des Vermieters, Anschrift der Wohnung (Haus), Namen der einziehenden Personen und das Einzugsdatum).

  • Hilfestellung: Sollten Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung bei der Terminvereinbarung oder dem Ausfüllen der Meldeformulare benötigen, stehen wir Ihnen im Rahmen unseres Service-Angebots gerne beratend zur Seite.
     

Wichtige Fristen für Ihre Planung

Bitte denken Sie daran, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden müssen. Bringen Sie zu diesem Termin einfach die von uns ausgestellte Wohnungsgeberbestätigung und Ihren Personalausweis mit.

Tipps für die Gestaltung auf der Website.

Wussten Sie schon? Bei Silberwiesen ist die Wohnungsgeberbestätigung Teil unseres Willkommens-Pakets. Ein Punkt weniger auf Ihrer To-Do-Liste!

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